Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.) Terminausfall

Um unseren Kunden eine qualitative Dienstleistung bieten zu können, arbeiten wir ohne Stress und Hektik, was sich nur mit Terminvereinbarungen gewährleisten lässt.
Ist der Kunde aus irgendwelchen Gründen verhindert, den Termin wahrzunehmen, bitten wir aus verständlichen Gründen um eine rechtzeitige Terminabsage oder Terminverlegung bis mindestens 24 Stunden vorher an unsere Mobilnummer 0173 / 56 59 653, damit wir diese Zeit umgehend neu vergeben können. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen stellen wir den vollen Verdienstausfall in Rechnung. Zeit ist Geld – wir denken, dass Sie dieses nachvollziehen können und danken für Ihr Verständnis. Spaßtermine sind unsererseits hier nicht erwünscht!

2.) Wunschtermine und Hausbesuche

Um Ihren Wunschtermin zu erhalten, bitten wir Sie um eine rechtzeitige Terminvereinbarung (ca. 4-8 Wochen vorher planen). Wir arbeiten nur nach Terminvereinbarung im Rahmen unserer offerierten Geschäftszeiten von Montag – Freitag.
Neukunden möchten wir gern in einen vorherigen Kennenlern-, Beratungstermin (ca. 15 min) begrüßen. Hierbei können beide Seiten beurteilen, ob ein gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden kann, bei der Pflege Ihres Vierbeiners.

3.) Fachgerechte Qualität – Gewährleistung

Kein Profi / Meister kann anderweitig entstandenen Schaden am Hund in einem Pflegetermin wieder richten (z.B. ein Trimmhund, welcher geschoren oder ein Hund, welcher verletzt wurde …)! Haben Sie Geduld und geben Sie Ihrem Hund Zeit und vertrauen Sie uns, so können wir gemeinsam das gewünschte Ergebnis erzielen. Wir beraten Sie gern. Die erforderliche Hundepflege muss jeder Hund mehr oder weniger erlernen. So ist es wichtig, den Welpen genauso wie den älteren oder ängstlichen Hund fachgerecht, einfühlsam und konsequent an die Fellpflege heranzuführen. Ich kann Ihnen auch nur Gewährleistung geben und stehe mit meinen Namen für die geleistete Arbeit an Ihrem Tier, wenn Sie regelmäßig (quartalsweise) meine Dienstleistung in Anspruch nehmen und der Hund auch mit der Basis / Grundlage meiner letzten Arbeit, bei mir im Salon erscheint, ohne das anderweitig Hand angelegt wurde. Anderweitig werde ich keine Garantie übernehmen!
Wenn es für eine stressfreie Atmosphäre erforderlich ist, um qualitative Arbeit zu leisten (z.B. Hund ist im Beisein des Besitzers extrem unruhig), behalte ich mir vor, den Kunden während der Pflege wegzuschicken und hoffe auf das Verständnis von Ihnen. Hundepflege ist Vertrauenssache!

4.) Schwarzarbeit

Ich liebe meine Heimat Thüringen / Deutschland und ich lebe gern hier. Somit werde ich auch meinen steuerlichen Verpflichtungen gegenüber unserem Staate ordnungsgemäß nachkommen.
Wir sind ein seriöser handwerklicher Fachbetrieb. Hierbei spielt es keine Rolle, ob wir unter der Kleinunternehmerregelung fallen oder nicht; oder dies nur ein Nebeneinkommen ist. Wir rechnen unsere Dienstleistungen und Umsätze ordnungsgemäß ab.
Ich habe mich selbstständig gemacht und mein Hobby zum Beruf umgelegt, mit diesem Schritt hat man auch mehr Eigenverantwortung übernommen. In unserem Unternehmen gibt es keine Schwarzarbeit und diese wird auch nicht unterstützt. Sogenannte Hobby- bzw. Kellerfriseure müssten auch gegenüber dem Finanzamt „Rechenschaft“ ablegen!

5.) Haftung – Tagesbetreuung / Hundefriseur

Die Auftragsnehmerin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Regelung gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Die Regelung der vorstehenden Absätze a) und b) erstreckt sich auf den Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Sollte während der Betreuung des Tieres ein Tierarztbesuch notwendig werden, übernimmt der Auftraggeber die anfallenden Kosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei Tierarztkosten von mehr als 50,00 € unverzüglich mit dem Auftraggeber Kontakt aufzunehmen und die Anweisung des Auftraggebers einzuholen.

6.) Angebote / Verträge / Rechnungen

a) Unsere Angebote sind freibleibend und gelten 1 Monat nach Ausstellung.
b) Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unsererseits, binden uns erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung.

Es gelten die festgelegten und ausliegenden Preise für die Hundepflege. Für den Verkauf gelten unsere ausgeschriebenen Listenpreise. Die Hundefellpflege oder Katzenpflege ist sofort, nach Aushändigung des Tieres, zahlbar. Rechnungen sind sofort zahlbar, ohne Abzug, spätestens innerhalb von 5 Werktagen. Nachlässe werden nur nach schriftlicher Genehmigung und Absprache gewährt.

7.) Fotos / Bilder / Videos

Mit Entstehung einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Hundesalon Schäfer und

– dem Hundepflege-Kunden (Hundebesitzer), Inanspruchnahme unserer Dienstleistung
– dem Auszubildenden / Schüler (Aus- u. Weiterbildung),

erhält der Hundesalon Schäfer die Zustimmung Fotos oder Videos von den Kundenhunden und Arbeiten zu machen und diese auch medial auf Homepage/Website, sozialen Netzwerken etc. als   Arbeitsreferenzen und Berichte, öffentlich zu verwenden, ohne dass der Kundenname erwähnt wird. Lediglich Hunderasse und Hundename wird gelegentlich offeriert.
Auszubildende werden bei Veröffentlichung immer nur mit Vornamen erwähnt, auf Wunsch gern auch mit Verlinkung und Empfehlung.

8.) Sauberkeit unserer Stadt Stadtroda

Der Hundesalon Schäfer gibt seit seinem Bestehen, seit Jahren sein Bestes für eine saubere Stadt. Wir geben kostenlose Kotbeutel auf Wunsch aus!
Unsere Kunden werden explizit darauf hingewiesen, mit ihrem Hund vor dem Friseurtermin in ihrem heimischen Umfeld ausgiebig Gassi zu gehen.
Sollte der Kundenhund trotzdem das Bedürfnis für eine große Hinterlassenschaft, vor oder nach der Hundepflege, haben, bitten wir den Kunden diese umgehend zu beseitigen!
Ausreichend Mülleimer sind vorhanden.
Kunden, welche der Sauberkeit und der Beseitigung von Hundekot in Stadtroda nicht entsprechen, werden von mir nicht mehr bedient!
Seit Jahren konnte der Hundesalon Schäfer beobachten, wie in der Innenstadt bestimmte Areale, im wahrsten Sinne des Wortes zu geschissen werden.
Das Problem ist bekannt – es wird weggesehen, leider wird seit Jahren nichts unternommen.
Ich persönlich verwehre mich dagegen, dass die Verunreinigung auf den Hundesalon Schäfer abgeleitet wird! Ich handle im Rahmen meiner Möglichkeiten und fordere dies von meinen Kunden ein!

9.) Showgrooming / Ausstellungsgrooming

Das Showgrooming, bedarf eines separaten Handlings bei der Hundepflege, vom Aufwand, vom Zeitmanagement, Garantie, Gewährleistung. Hierzu hat der Kunde dies explizit dem Hundesalon Schäfer mitzuteilen, ob er diesbezüglich Interesse hat und den Hund ausstellen möchte!
Separat ist auf unserer Homepage/Website www.hundesalon-schaefer.de unter dem Link „Showgrooming“ dies auch erklärt.
Der Hund sollte mindestens 3-mal von unserem Salon, in quartalsweisen Zeitabständen gegroomt / gepflegt worden sein! Anderweitig übernehmen wir keine Garantie oder stehen dafür ein, mit unserem Namen!
Beim Showgrooming geht es um kleinste Details und es bedarf mehr Aufwand!